Feuerbestattung

Die moderne und flexible Form der Bestattung: Nach der Einäscherung im Krematorium eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten der würdevollen Urnenbeisetzung.

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Einäscherung mit vielfältigen Möglichkeiten

Die Feuerbestattung, auch Kremation genannt, ist heute die häufigste Bestattungsform in Deutschland. Nach der Einäscherung im Krematorium wird die Kremationsasche in einer Urne beigesetzt – auf dem Friedhof, im Wald, auf See oder in einer Urnennische.

Der Einäscherungsprozess erfolgt würdevoll und nach strengen gesetzlichen Vorgaben. Vor der Kremation ist eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt vorgeschrieben, um eine natürliche Todesursache zu bestätigen.

Die Feuerbestattung gilt als kostengünstige Bestattungsalternative und bietet durch nachhaltige Urnenmodelle auch umweltbewusste Optionen.

Feuerbestattung im Überblick

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    Einäscherung im Krematorium nach gesetzlichen Vorgaben
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    Zweite Leichenschau vor der Kremation
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    Trauerfeier am Sarg oder an der Urne
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    Vielfältige Urnenbeisetzungsoptionen
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    Grundlage für See- und Waldbestattung
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    Oft kostengünstiger als Erdbestattung

Formen der Urnenbeisetzung

Von der klassischen Urnenbeisetzung bis zur modernen Kolumbariumsnische.

Urnenwahlgrab

Eigenes Grabfeld mit Gestaltungsmöglichkeiten

  • item_image Individuelle Grabgestaltung möglich
  • item_image Platz für mehrere Urnen
  • item_image Verlängerung der Ruhefrist möglich

Urnennische (Kolumbarium)

Beisetzung in einer Wandnische

  • item_image Keine Grabpflege erforderlich
  • item_image Geschützter, überdachter Ort
  • item_image Moderne Alternative zum Erdgrab

Anonyme Urnenbeisetzung

Beisetzung auf dem Urnengemeinschaftsfeld

  • item_image Kostengünstige Alternative
  • item_image Keine Grabpflege-Verpflichtung
  • item_image Gemeinschaftliches Gedenkfeld

Häufige Fragen zur Feuerbestattung

Kremationsgesetz, Einäscherung und Urnenbeisetzung – alle Antworten.

Grundvoraussetzung ist eine schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen (z.B. im Testament oder Vorsorgevertrag) oder die Zustimmung der nächsten Angehörigen. Zudem ist eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt vor der Einäscherung gesetzlich vorgeschrieben.

Beratung zur Feuerbestattung

Wir erklären Ihnen den Einäscherungsprozess und beraten Sie zu allen Möglichkeiten der Urnenbeisetzung.
Radeberg 03528 - 442021 Ottendorf-Okrilla 035205 - 752526 Gedenkportal
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